Im Rahmen der Radverkehrsoffensive der Stadt werden in Absprache mit dem Aktionsbündnis „FahrRad“ in Ulm bis Jahresende 2014 in Wiblingen in vielen Straßen fahrradfreundliche Fahrradschutzstreifen angelegt.
Was sind Fahrradschutzstreifen?
Hier ein Auszug aus dem allgemein bekannten Wikipedia:
Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit einer Leitlinie, einer unterbrochenen dünnen Markierung, sogenannter Schmalstrich und dem Sinnbild „Radfahrer“ auf der Fahrbahn markiert werden. Sie wurden offiziell unter diesem Namen 1997 eingeführt; sie sind keine Sonderwege und werden daher nicht mit dem Zeichen VZ 237gekennzeichnet. Fahrzeugführer dürfen die Markierung nur bei Bedarf überfahren, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten, Halten dagegen erlaubt. Da Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind, ist seitens eines KFZ beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers ein Seitenabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern einzuhalten.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegbenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderwegs aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite und Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen. Die Zweckbestimmung des Schutzstreifens muss in regelmäßigen Abständen mit der Markierung des Sinnbilds „Radfahrer“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Bei Fahrbahnbreiten unter 7,00 m zwischen den Bordsteinen können nach diesen Anforderungen keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden.
Welche Straßen sind in Wiblingen betroffen?
Die Markierungen betreffen die Ulmer Straße ab Ende des Fahrradwegs, von der Illerbrücke her kommend. Mit einer Absenkung des Randsteins (Höhe Jägerweg) wird ein gefahrloser Übergang auf den Fahrradschutzstreifen ermöglicht, der den Radfahrer bis zum Kreisverkehr am Pranger leitet und schützt. In der entgegengesetzten Richtung ab dem Kreisverkehr wird ebenfalls ein Schutzstreifen markiert, der auf Höhe des Jägerwegs zwei Möglichkeiten zur Überquerung der Ulmer Straße bietet. Wer wie heute bereits die Straße direkt überqueren will, kann dies auch weiterhin tun. Zusätzlich wird man künftig die vorhandene Ampel an der Bushaltestelle Ostermahdweg zur gesicherten Überquerung nutzen können.
Weiterhin wird die Hauptstraße je nach örtlichen Gegebenheiten auf beiden Seiten einen Schutzstreifen erhalten. Die vorhandenen Parkplätze bleiben erhalten und werden zudem gekennzeichnet.
Die Gögglingerstraße erhält nur auf einer Seite einen Schutzstreifen, von der Feuerwehr bis hin zur Kreuzung Hauptstraße.
Die Donautalstraße erhält eine Novität im Ländle, eine kombinierte Bus-/Radfahrerspur auf beiden Seiten, eine sogenannte Umweltspur. Diese exklusive Spur für den Radverkehr darf auch vom Bus befahren werden, muss aber nicht. Der Autoverkehr wird dazu auf je eine Fahrspur in beiden Richtungen begrenzt.
Es bleibt abschließend zu hoffen, dass die Stadt Ulm nicht nur Geld für weiße Streifen auf der Straße ausgibt, sondern auch etwas für die holprigen und löchrigen Beläge auf den Straßen, insbesondere innerhalb der Schutzstreifen, spendiert.
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