„In Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gern als Sicht- und Lärmschutz angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Behinderung für andere werden. Denn Bäume, Sträucher und Hecken können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Radfahrer und den Autoverkehr sein, vor allem wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder unübersichtlichen Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder in den Gehweg oder in die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang von Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 3 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden.
Nähere Informationen bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm, Telefon (0731) 161-3224.“