Pressemitteilung der Stadt Ulm
Laub auf Gehflächen kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Insbesondere nasses Laub führt dazu, dass Wege rutschig werden und Fußgänger und Radfahrer dadurch gefährdet werden.
Die Bürgerdienste der Stadt Ulm weisen deshalb darauf hin, dass öffentliche Gehflächen regelmäßig gereinigt werden und bei Bedarf das Laub sowie anderer Unrat sogar mehrmals täglich beseitigt werden muss.
Nach der Satzung des Stadtkreises Ulm über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen sind Unrat und Kehricht auf Gehflächen unverzüglich zu entfernen, sie dürfen nicht in die Straßenrinne, in sonstige Entwässerungsanlagen oder in Abzugsgräben gelangen.